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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vocalpower Workshops

Stand: 6. Oktober 2026

Diese Fassung als PDF

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Veranstalter und Vertragspartner ist:

MA Music Academy Viersen GbR – Vocalpower
Clörather Str. 1–3
41748 Viersen
E-Mail: info@vocalpower.de
Telefon: 02162 578786

Nachfolgend wird der Veranstalter als „Vocalpower“ bezeichnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an fest terminierten Vocalpower-Präsenzworkshops einschließlich Workshopbuchungen als Geschenk nach Ziffer 15.

Sie gelten nicht für Einzelcoachings und fortlaufenden Unterricht.

Die buchende Person ist Vertragspartner und zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Teilnehmer ist die für den Workshop angemeldete Person. Buchende Person und Teilnehmer können unterschiedliche Personen sein.

2. Buchung und Vertragsschluss

Im Buchungsvorgang werden der ausgewählte Workshop, Termin beziehungsweise Veranstaltungszeitraum, Veranstaltungsort, Leistungsumfang und Gesamtpreis angegeben.

Mit Betätigung der Schaltfläche „Workshop zahlungspflichtig buchen“ gibt die buchende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Teilnahmevertrags ab.

Der Vertrag kommt zustande, sobald Vocalpower die Buchung im Buchungssystem oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt. Eine Nachricht, die lediglich den Eingang der Buchungsanfrage bestätigt, stellt noch keine Vertragsannahme dar.

Die Verbindlichkeit des geschlossenen Vertrags ist unabhängig von der gewählten Zahlungsart.

Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die bei der Buchung angegebenen Workshopinformationen und die getroffenen Vereinbarungen.

Die Vertragsinformationen werden der buchenden Person mit der Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt. Die bei Vertragsschluss geltende AGB-Fassung wird dieser E-Mail als PDF beigefügt.

3. Teilnahmegebühr und Zahlung

Es gilt der bei der Buchung ausgewiesene Gesamtpreis.

Bei Auswahl einer Onlinezahlungsart erfolgt die Zahlung entsprechend den im Buchungsvorgang angegebenen Zahlungsbedingungen über den gewählten Zahlungsdienstleister.

Bei Auswahl der Zahlungsart „Barzahlung“ wird die vollständige Teilnahmegebühr erst am ersten Tag des gebuchten Workshops vor Workshopbeginn fällig und ist vor Ort zu entrichten.

Die Auswahl der Barzahlung betrifft ausschließlich den Zeitpunkt und die Art der Zahlung. Sie macht die Buchung nicht unverbindlich. Der Vertrag wird bereits mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung geschlossen.

Nimmt der Teilnehmer nicht am Workshop teil und besteht nach Ziffer 5 weiterhin eine Zahlungspflicht, wird der noch geschuldete Betrag bei vereinbarter Barzahlung ebenfalls am ersten Workshoptag fällig. Vocalpower stellt hierüber eine Rechnung aus. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall per Überweisung auf das darin angegebene Konto.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Die termingebundenen Workshops zur Freizeitgestaltung finden zu einem bei der Buchung festgelegten Termin beziehungsweise innerhalb eines festgelegten Veranstaltungszeitraums statt.

Für diese Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies gilt auch für Workshopbuchungen als Geschenk nach Ziffer 15, bei denen der konkrete Veranstaltungstermin bereits bei der Buchung feststeht.

5. Absage, persönliche Verhinderung und Nichtteilnahme

Vocalpower räumt kein zusätzliches vertragliches Stornierungs- oder Umbuchungsrecht ein.

Das Risiko, einen vertragsgemäß angebotenen Workshop aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen zu können, liegt beim Teilnehmer. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, Unfall, berufliche oder private Verhinderung sowie Schwierigkeiten bei der selbst organisierten Anreise.

Die bloße Absage oder Nichtteilnahme beendet den Vertrag nicht automatisch. Bei fortbestehendem Vertrag und vertragsgemäß angebotener Leistung bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr grundsätzlich geschuldet.

Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden bei der Abrechnung berücksichtigt.

Diese Regelungen gelten entsprechend bei verspätetem Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen des Workshops, soweit die Leistung von Vocalpower vertragsgemäß angeboten wird.

Statt selbst teilzunehmen, kann die buchende Person nach Ziffer 6 einen Ersatzteilnehmer benennen.

6. Ersatzteilnehmer

Kann der ursprünglich angemeldete Teilnehmer den Workshop nicht wahrnehmen, kann die buchende Person vor Workshopbeginn eine andere geeignete Person als Ersatzteilnehmer benennen.

Die Ersatzperson muss die für den jeweiligen Workshop angegebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Übertragung ist Vocalpower vor Workshopbeginn mitzuteilen. Vocalpower bestätigt die Übertragung, sofern keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Für die Übertragung wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig auf die Teilnahme der Ersatzperson angerechnet. Die Teilnahmegebühr wird für denselben Teilnehmerplatz nur einmal erhoben.

Die ursprünglich buchende Person bleibt Vertragspartner und zahlungspflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Zahlungen der Ersatzperson werden auf diese Verpflichtung angerechnet.

7. Ausfall oder Terminänderung durch Vocalpower

Kann ein Workshop nicht wie vereinbart stattfinden, informiert Vocalpower die buchende Person unverzüglich.

Bei vollständigem Ausfall entfällt die Teilnahmegebühr. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

Vocalpower kann einen Ersatztermin anbieten. Eine Umbuchung auf den Ersatztermin erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der buchenden Person. Wird kein Ersatztermin vereinbart, bleibt es bei der Erstattung beziehungsweise dem Wegfall der Teilnahmegebühr.

Bei einem Teilausfall wird die Teilnahmegebühr für den nicht erbrachten Leistungsteil anteilig reduziert beziehungsweise erstattet.

8. Anreise, Unterkunft und Verpflegung

Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nur Bestandteil der Workshopbuchung, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist.

Andernfalls organisiert und bucht der Teilnehmer diese Leistungen eigenständig und auf eigene Rechnung.

Kosten eigenständig gebuchter Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungsleistungen werden bei einer Absage oder Terminverlegung des Workshops grundsätzlich nicht von Vocalpower übernommen.

Dies gilt nicht, soweit Vocalpower aufgrund einer von Vocalpower zu vertretenden Pflichtverletzung zum Ersatz entsprechender Schäden verpflichtet ist.

Vocalpower empfiehlt ausdrücklich, Unterkünfte mit kostenfreier, möglichst bis kurz vor der Anreise bestehender Stornierungsmöglichkeit sowie stornierbare oder flexibel umbuchbare Reiseleistungen zu buchen. Die jeweiligen Stornierungsfristen und Bedingungen des Anbieters sollten vor der Buchung geprüft werden.

9. Organisatorische Anpassungen

Vocalpower kann die Reihenfolge einzelner Workshopinhalte und Übungen aus organisatorischen oder didaktischen Gründen anpassen, soweit dies für die Teilnehmer zumutbar ist.

Der vereinbarte Leistungsumfang und der wesentliche Inhalt des Workshops werden dadurch nicht eingeschränkt.

Diese Regelung berechtigt nicht zu einer einseitigen Verlegung des Veranstaltungstermins, einem Wechsel des Veranstaltungsorts oder einem Austausch eines ausdrücklich vereinbarten Dozenten.

10. Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist ab einem Alter von 14 Jahren möglich.

Teilnehmer unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Begleitung ist vor der Buchung mit Vocalpower abzustimmen.

Buchungen für minderjährige Teilnehmer erfolgen durch einen volljährigen gesetzlichen Vertreter im eigenen Namen. Dieser ist Vertragspartner und zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

11. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen

Ton-, Foto- und Videoaufnahmen des Workshopgeschehens durch Teilnehmer bedürfen der vorherigen Zustimmung von Vocalpower sowie der erforderlichen Zustimmung der betroffenen Personen.

Sollen durch Vocalpower Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sind und die für Werbung, Social Media oder andere Veröffentlichungen genutzt werden sollen, wird hierfür eine gesonderte freiwillige Einwilligung eingeholt.

Die Teilnahme am Workshop ist nicht davon abhängig, dass der Teilnehmer einer werblichen Verwendung solcher Aufnahmen zustimmt.

12. Kursunterlagen

Von Vocalpower zur Verfügung gestellte Skripte, Übungsmaterialien und sonstige Unterlagen sind für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder öffentliche Zugänglichmachung ist ohne vorherige Zustimmung von Vocalpower nicht gestattet, soweit nicht gesetzlich etwas anderes erlaubt ist.

13. Zufriedenheitsgarantie für Wochenendworkshops

Vocalpower gewährt für die zweitägigen Wochenendworkshops eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie.

Die Garantie gilt nicht für fünftägige Intensivworkshops, Aufbauworkshops oder andere Workshopformate, sofern für diese nicht ausdrücklich eine entsprechende Garantie angeboten wird.

Voraussetzung ist die vollständige Teilnahme am gebuchten Wochenendworkshop von Beginn bis Ende. Übliche Workshoppausen sowie kurze, mit der Workshopleitung abgestimmte Unterbrechungen sind unschädlich.

Ist der Teilnehmer nach vollständiger Teilnahme mit dem Workshop nicht zufrieden, kann er die Erstattung der Teilnahmegebühr verlangen. Eine Begründung der Unzufriedenheit ist nicht erforderlich.

Die Zufriedenheitsgarantie muss innerhalb von 24 Stunden nach dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Ende des letzten Workshoptages gegenüber Vocalpower in Anspruch genommen werden. Endet der Workshop tatsächlich später als vorgesehen, beginnt die 24-Stunden-Frist erst mit diesem späteren Ende.

Die Erklärung kann durch den Teilnehmer oder die buchende Person persönlich gegenüber Mischa Züwerink oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@vocalpower.de, erfolgen. Sie muss Vocalpower innerhalb der genannten Frist zugehen.

Aus der Erklärung muss hervorgehen, auf welchen Workshop und Teilnehmer sie sich bezieht und dass die Erstattung aufgrund der Zufriedenheitsgarantie verlangt wird.

Vocalpower erstattet die gezahlte Teilnahmegebühr innerhalb von sieben Tagen nach fristgerechter Inanspruchnahme der Garantie. Wurde die Teilnahmegebühr noch nicht bezahlt, entfällt der entsprechende Zahlungsanspruch.

Die Erstattung erfolgt an die buchende Person.

Die Zufriedenheitsgarantie umfasst ausschließlich die Teilnahmegebühr. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige persönliche Aufwendungen sind nicht Gegenstand der Garantie.

Die Garantie gilt auch für einen nach Ziffer 6 bestätigten Ersatzteilnehmer.

14. Haftung

Vocalpower haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Vocalpower für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die buchende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für den Vertrag typischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung und nicht für Ansprüche aus ausdrücklich übernommenen Garantien. Insbesondere werden Ansprüche aus der Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 13 nicht eingeschränkt.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Vocalpower.

15. Workshopbuchungen als Geschenk

Vocalpower-Workshops können für eine andere Person als Geschenk gebucht werden.

Jede Geschenkbuchung bezieht sich auf einen konkret ausgewählten Workshop an einem bereits bei der Buchung festgelegten Veranstaltungstermin beziehungsweise innerhalb eines festgelegten Veranstaltungszeitraums. Workshop, Termin, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühr werden im Buchungsvorgang angegeben und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Die Geschenkbuchung ist eine verbindliche Buchung eines Teilnehmerplatzes. Es wird kein Gutschein oder Wertguthaben mit freier Termin- oder Leistungswahl erworben.

Die buchende Person bleibt Vertragspartner und ist zur Zahlung der Teilnahmegebühr nach Ziffer 3 verpflichtet. Teilnehmer ist die für den Workshop angemeldete beschenkte Person.

Für Geschenkbuchungen gelten dieselben Teilnahme- und Zahlungsbedingungen wie für andere Workshopbuchungen. Insbesondere gelten der Widerrufsausschluss nach Ziffer 4 und die Regelungen zu persönlicher Verhinderung und Nichtteilnahme nach Ziffer 5. Die Buchung als Geschenk begründet kein zusätzliches Stornierungs- oder Umbuchungsrecht.

Kann die beschenkte Person den Workshop nicht wahrnehmen, kann die buchende Person nach Ziffer 6 kostenfrei einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.

Bei einem Ausfall oder einer Terminänderung durch Vocalpower gilt Ziffer 7.

Die Zufriedenheitsgarantie nach Ziffer 13 gilt auch für Geschenkbuchungen, sofern das gebuchte Workshopformat von der Garantie erfasst ist und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine entsprechende Erstattung erfolgt an die buchende Person.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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